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FÖRDERMITTEL FÜR Heizungssanierung ab 2024

Sparen durch Fördermittel Sparen durch Fördermittel

Zum 01.01.2024 wurden die Förderbedingungen und Fördersätze für Heizungen auf der Basis von Erneuerbaren Energien erneut geändert.

Die neuen Förderregeln wurden am 29.12.23 veröffentlicht.

Kurze Zusammenfassung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Insgesamt werden höhere technische Anforderungen an die einzubauende Technik gestellt, die höhere Investitionskosten für die Gesamtmaßnahme zur Folge haben werden.
  • Die zu fördernde Investition wird auf 30.000 Euro je erster Wohneinheit begrenzt (anstelle 60.000 Euro bis 2023).
  • Die Grundförderung für Erneuerbare Energien liegt einheitlich bei 30 % der Investition
  • Der Geschwindigkeitsbonus für 2024 beträgt 20 %. Dieser wird aber nicht für alle Maßnahmen gewährt bzw. stellt erhöhte technische Anforderungen.
  • Für Haushalte mit unter 40.000 Euro Jahreseinkommen gibt es einen Einkommensbonus in Höhe von 30 %
  • Die Maximalförderung beträgt 70 %, auch wenn die Summe der Boni höher ist.

Die Planung und Installation förderfähiger Heizungsanlagen wird nun noch aufwendiger als bisher schon.

Die Antragstellung bei der KfW wird voraussichtlich erst ab 27.02.24 möglich sein, jedoch ist es möglich, seit Januar 2024 die Arbeiten durchzuführen und den Förderantrag nachzureichen.

Sprechen Sie uns an! Wir führen die Antragstellung für Sie durch.

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