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Klärende Worte - Warum Wartung?

Moderne Heizgeräte bieten ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschonung. Hoch beanspruchte Technik unterliegt jedoch auch Verschleiß und Verschmutzung. Um Sicherheit und Betriebsbereitschaft zu erhalten und eine lange Lebensdauer der Technik zu sichern, ist die regelmäßige Wartung als Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung notwendig und gemäß Energieeinsparverordnung § 10 Nr. 3 auch gesetzlich vorgeschrieben Im Schadenfall werden eintrittspflichtige Versicherungen immer prüfen, ob der Betreiber seine Pflichten erfüllt hat.


Reicht es nicht, wenn der Schornsteinfeger mißt? Falls das Meergebnis nicht stimmt, kann ich ja immer noch eine Fachfirma rufen.

Die Abgasmessung des Schornsteinfegers ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung der Einhaltung der Immissionsschutzverordnung und ist zusammen mit den Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten im Abgasrohr und Schornstein ein Baustein zum sicheren und ökologischen Betrieb einer Heizung.
Wenn der Schornsteinfeger unzulässige Meßwerte feststellt, kann bereits viel Geld unnötig verheizt, ein weiterer Schaden oder eine Gefahrsituation entstanden sein.

Beispiel 1:

In den Brennerrohren eines nicht gewarteten athmosphärischen Gasheizkessels hat sich im Laufe der Jahre Schmutz angesammelt. Oder der Betreiber hat den Kesselblock von oben aus ausgebürstet, wozu aber der Ausbau des Brenners notwendig gewesen wäre. Irgendwann kommt es zum Flammrückschlag, d. h. die Flamme brennt im Rohr vor der Düse. Das Brennerrohr wird innerhalb von Tagen zerstört. Da ein Teil der Flamme nun nicht dort brennt wo sie soll, kann der Guß-Kesselblock örtlich überhitzt werden, wodurch auch dieser reißt. Die Folge: Totalschaden. Es kann noch schlimmer kommen: Das Brennerohr ist soweit verschmutz oder zerstört, daß unverbranntes Gas aus der Mischeinrichtung in den Aufstellraum strömt. Das bedeutet Explosionsgefahr!

Beispiel 2:
In einem Heizkessel beginnt aufgrund ständig wechselnder thermischer Belastung eine Verschraubung zu tropfen. Die Wassermenge ist so gering, daß das Wasser ohne sichtbares Austreten im Kessel verdunstet . Der Betreiber wundert sich zwar über Wasserverlust, füllt aber seine Heizung immer wieder nach, wenn die obersten Heizkörper der Anlage nicht mehr warm werden. Nun befindet sich die betreffende Verschraubung oberhalb der Gaszuleitung und der stetige Tropfen trifft auf das Rohr. Aufgrund fehlender Wartung, bei welcher alle Verschraubungen auf Dichtheit geprüft werden, wird der Fehler nicht abgestellt. Mit der Zeit wird das Gasrohr durchrosten. Die Folge: Explosionsgefahr!

Beispiel 3:
Die Öldüse eines Ölbrenners, welche als höchstbeanspruchstes Teil eine begrenzte Lebensdauer hat und regelmäßig ersetzt werden muß, ist verschlissen. Meist brennt die Flamme nicht mehr gerade, was jedoch noch nicht schlechte Abgaswerte zur Folge haben muß. Der Brennraumeinsatz wird örtlich überhitzt und verformt sich, wodurch er unbrauchbar wird. Spätestens jetzt beginnt eine so starke Rußbildung, daß sich sowohl der Kessel als auch das gesamte Abgassystem mit einer Masse aus Ruß und unverbranntem Öl zusetzen, bis der Kessel ganz ausfällt. Der Reinigungsaufwand ist enorm und liegt weit über dem Aufwand einer normalen Wartung mitsamt Reinigung. Zudem muß nun außer der Düse der Edelstahleinsatz gewechselt werden.

Beispiel 4:
Eine Heizölentnahmeleitung wird ein einem Bereich, der nur eingeschränkt eingesehen werden kann (zum Beispiel im Brenner, welcher durch die Schutzhaube verdeckt ist) geringfügig undicht. Aufgrund Heberwirkung tropft nun Heizöl auf den Kellerfußboden, wo es durch die Poren versickert. Bei Durchführung der jährliche Wartung wird die Undichtheit vom Wartungsmonteur unweigerlich bemerkt und der Schaden hält sich in Grenzen. Wird keine Wartung durchgeführt, kann eine große Menge Heizöl unbemerkt im Erdreich versickern. Wenn durch den Wasserversorger oder das Umweltamt eine Verseuchung des Grundwassers festgestellt wird, ist es bereits zu spät. Das gesamte belastete Erdreich muß ausgebaggert und entsorgt werden. Wie man an das Erdreich unter einem Wohnhaus kommt, sollte sich ein Hausbesitzer mal vorstellen. Der Schaden kann in die Millionen gehen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung des Betreibers prüft nun, ob dieser alle seine Pflichten (z. B. Wartung) erfüllt hat...
Während einer Wartung wird also die Sicherheit der Anlage einschließlich der Brennstoffversorgung überprüft und wiederhergestellt, der Brenner neu eingestellt und verschlissene Teile gewechselt, bevor sie Schaden anrichten oder ganz ausfallen. Einige Gerätehersteller schreiben für Ihre Gasheizgeräte den jährlichen Austausch bestimmter thermisch hoch beanspruchter Dichtungen vor - aus Sicherheitsgründen.
Natürlich erhöht eine regelmäßige Wartung auch die Betriebssicherheit der Heizung.
Erfahrungsgemäß fallen ungewartete Heizgeräte immer dann aus, wenn sie am höchsten beansprucht werden, nämlich an Sonn- und Feiertagen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern wird auch teuer.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß im Zuge einer Wartung die Abgasmessung durch den Wartungsmonteur notwendig ist, um 1. den Brenner einstellen zu können und 2. die eigene Arbeit zu kontrollieren.
Schließlich hat ein schlechtes Meßergebnis des Schornsteinfegers zur Folge, daß nach Mangelbeseitigung eine weitere kostenpflichtige Messung fällig wird.

Kann ich die Wartung nicht selbst durchführen? Man braucht den Kessel doch bloß auszubürsten.

Eine Wartung sollte keinesfalls nur Reinigungsarbeiten umfassen. Wird nur der Kesselblock ausgebürstet, ist selbst die Reinigung schon unvollständig. Wichtige Teile wie zum Beispiel Gasbrenner und Ölfilter werden vergessen. Aufgrund des Gefährdungspotentials (siehe Beispiele oben) sei ein Betreiber davor gewarnt, hier Hand anzulegen. Ist ein Schaden entstanden, zahlt keine Versicherung.
Die sicherheitstechnische Überprüfung des Gerätes und die vorbeugende Prüfung bekannter Schwachstellen braucht das geübte Auge des geschulten Fachmannes.
Desweiteren ist eine Wartung ohne Meßtechnik nicht möglich. Und auch diese zu bedienen und mit deren Hilfe eine Flamme richtig einzustellen will gelernt sein.

Warum gibt es so große Preisunterschiede zwischen den Wartungsfirmen? Der Leistungsumfang ist doch immer gleich.

Eben nicht! Wartung ist nicht gleich Wartung. Es kommt auf die Vertragsgestaltung an. Eine besonders preiswerte Wartung, die eigentlich nicht Wartung heißen sollte, umfaßt lediglich eine Kesselreinigung. Ein seriöser Fachbetrieb beläßt es jedoch nicht dabei.
Je nach Vertragsgestaltung sollte eine Wartung die in den Wartungsanleitungen der Kesselhersteller aufgeführen und zusätzlich folgende Arbeiten enthalten:

  • Überprüfung und Nachjustierung der Brennereinstellung einschließlich nachfolgender Kontrollmessung
  • Überprüfung der Funktion der sicherheitsrelevanten Teile der Heizungsanlage einschließlich des Ausdehnungsgefäßes, eventuell nachfüllen des AG und des Heizwassers
  • Überprüfung des Gasdichtheit im Gerät (bei Gasheizungen) bzw. der zugehörigen Versorgungsanlage
  • Überprüfung der Öltankanlage und der Ölversorgungsleitungen auf Einhaltung der sicherheitstechnischen Forderungen und auf Dichtheit.
  • Reinigung aller Filter
  • Überprüfung der Verbrennungsluftversorgung der Feuerungsanlage
  • Kontrolle der elektronischen Regelung auf einwandfreie Funktion und richtige Einstellung
  • Überprüfung und eventuell Austausch der Opferanode des Warmwasserspeichers
  • Austausch von Verschleißteilen, die zu einer baldigen Betriebsstörung führen würden

Die Einbeziehung weiterer Anlagenteile kann sinnvoll sein.
Weitere Leistungen wie die nachfolgend beispielhaft aufgeführten können im Vertrag enthalten sein:

  • zusatzkostenfreie Störungsbeseitigungen zwischen den Wartungen - auch am Wochenende
  • Sicherstellung eines echten 24-h-Notdienstes
  • Lagerhaltung der wichtigsten Verschleißteile für den jeweiligen Kesseltyp beim Wartungsbetrieb, so daß im Störungsfall am Wochenende auch tatsächlich geholfen werden kann

Sinnvoll ist es, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der Wartungsbetrieb meldet sich automatisch, wenn die Wartung fällig ist. So kann kein Termin vergessen werden.
Daraus und natürlich auch vom je nach Kesseltyp unterschiedlichen Wartungsaufwand erklären sich die genannten Preisunterschiede. Es ist wie bei allem was man kauft: Man sollte nicht nur Preise vergleichen, sondern auch die Leistung, die dahintersteht.

Besagt das positive Ergebnis eine Abgasverlustmessung durch den Schornsteinfeger, daß meine Heizung fehlerfrei und wirtschaftlich arbeitet?

Die Abgasverlustmessung des Schornsteinfegers erfaßt den momentanen feuerungstechnischen Wirkungsgrad, der jedoch nur einen Teil des Gesamtwirkungsgrades einer Heizung ausmacht. Es ist daher falsch daraus zu schließen, daß bei erfolgreicher Abgasverlustmessung eine Heizung auch tatsächlich wirtschaftlich läuft.

Wenn eine Heizung aufgrund defekter oder falsch eingestellter Regelung ganzjährig falsch betrieben wird, so können durch Bereitschaftsverluste (wenn der Brenner aus ist und Heizwasser durch den Kessel gepumpt wird), erheblich höhere Verluste entstehen.

Desweiteren mißt der Schornsteinfeger aufgrund der gesetzlichen Festlegungen nur bei Brennervollast. Viele Heizgeräte wie zum Beispiel wandhängende Thermen können die Leistung herunterregeln und arbeiten meist im Teillastbereich. Bei diesen Betriebsbedingungen können sich andere Werte einstellen.

Deshalb macht es Sinn, daß im Zuge der Wartung auch die Funktion und Einstellung aller Gerätekomponenten überprüft und optimiert wird.

Kann ich durch regelmäßige Kontrolle des Gaszählers auf eine Unregelmäßigkeit bei meiner Heizung schließen?

Der Gasverbrauch richtet sich nach sehr vielen Faktoren, wie z. B. Innen- und Außentemperaturen, Windstärke, eingestellte Heizzeiten und Heizkurven, Lüftungsverhalten der Nutzer, Warmwasserbedarf ect. Er kann also von Tag zu Tag großen Schwankungen unterliegen. Besonders bei Niedrigenergiehäusern spielt der unkalkulierbare Faktor Lüftungswärmebedarf eine große Rolle, weil er aufgrund gut gedämmter Außenwände einen größeren Anteil am Gesamtwärmebedarf hat. Es ist daher schwer aus täglich unterschiedlichem Gasverbrauch Schlußfolgerungen zu ziehen, die auf Unregelmäßígkeiten schließen lassen. Nur eine Langzeitmessung über zwei Heizperioden kann Aufschluß bringen, wobei die Meßwerte noch um den Einfluß Gradtagszahl (wie kalt war der Winter im Durchschnitt?) und unterschiedlicher Warmwasserbedarf korrigiert werden müßten.
Das heißt: Von Tag zu Tag schwankender Gasverbrauch kann eine Unregelmäßigkeit bedeuten, muß es aber auch nicht.

Im Zweifelsfall sollte man den Heizungs- und Sanitärfachmann zu Rate ziehen. Der kann und darf die Gasanlage auf Dichtheit prüfen.

Natürlich hat die unterlassene Wartung einen Einfluß auf den Gasverbrauch. Wenn nicht ein unmittelbarer Defekt im Gerät oder der Gasleitung vorliegt, wird der Verbrauch langsam und stetig ansteigen, was man aber aufgrund der genannten Einflußfaktoren kurzfristig nicht bemerkt. Wenn man anhand der Gasrechnung feststellt, daß etwas nicht stimmt, ist es zu spät. Verheizt ist verheizt.

Wer soll denn nun meine Heizung kontrollieren: Der Schornsteinfeger oder die Wartungsfirma?

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben zur Herstellung von Sicherheit und Umweltschutz bei Feuerungsanlagen auf 2 Spezialisten verteilt:
- Einen gemäß Energieeinsparverordnung § 10 Nr. 3 vom Betreiber zu beauftragenden Fachmann, der für die Sicherheit und Funktion der angeschlossenen Heizung einschließlich Brennstoffversorgung sorgt Viele Heizungsfachbetriebe beschäftigen speziell ausgebildete Wartungsmonteure, die diesen Aufgaben gerecht werden
- Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der ermächtigt durch die Immissionsschutzverordnung die Sicherheit und Funktion der Abgasabführung und Verbrennungsluftversorgung überwacht und wiederherstellt. Nur er darf die amtliche Messung nach Immissionsschutzverordnung ausführen.
Deshalb: Vorsorgen und regelmäßig die Wartung durchführen lassen anstatt abwarten, bis etwas kaputt geht mit möglicherweise teuren Folgeschäden, bis eine Gefahr entsteht oder unnötig Geld verheizt worden ist.


Hinweis auf steuerliche Förderung

Ab 2007 gehören Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen zu den Handwerksleistungen, welche durch Steuerermäßigung finanziell vom Staat gefördert werden. Absetzbar sind 20 % der Arbeitskosten. Also ein Grund mehr, die Wartung nicht zu vernachlässigen.

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