Beratungspflicht für eine neue Heizung
Aus Klimaschutzgründen ist staatlicherseits der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen nicht mehr erwünscht und nach aktueller Gesetzeslage (Gebäudeenergiegesetz, Stand 12/2023) nicht mehr in jedem Fall erlaubt.
Ab 01.01.2024 hat bei gewünschtem Einbau einer Heizung für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe nach GEG eine Beratung gemäß nachfolgendem Protokoll zu erfolgen (pdf-Datei unten):