FÖRDERMITTEL FÜR Heizungssanierung ab 2023
Zum 01.01.2024 werden die Förderbedingungen und Fördersätze für Heizungen auf der Basis von Erneuerbaren Energien erneut geändert. Die aktuelle Haushaltssperre soll darauf keinen Einfluß haben.
Die neuen Förderregeln sind noch nicht veröffentlicht (Stand November 2023), bis dahin gelten die alten Förderregeln.
Kurze Zusammenfassung der Regeln bis 2023 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Insgesamt werden höhere technische Anforderungen an die einzubauende Technik gestellt, so daß viele Wärmeerzeuger nicht mehr förderfähig sein werden, die bisher gefördert wurden.
- Für Wärmepumpen wurde eine weitere Möglichkeit geschaffen, einen Wärmepumpenbonus zu nutzen, so daß eine Maximalförderung von 40 % möglich wird.
- Biomasseanlagen (Pellets und Scheitholz) müssen mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe ergänzt werden.
- Es sind nun auch Brennstoffzellen über das BEG-Förderprogramm förderfähig, allerdings nur, wenn diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
- Wird ein Gas-, Öl- oder Festbrennstoffkessel bzw. eine Nachtspeicherheizung demontiert, erhöht sich der Fördersatz gegenüber der Basisförderung um 10 %. Gasheizungen müssen dazu jedoch älter als 20 Jahre sein.
- Die technischen Anforderungen an die Hydraulik der nachgeschalteten Wärmeverteilungsanlagen wurden verschärft.
Die Planung und Installation förderfähiger Heizungsanlagen wird nun noch aufwendiger als bisher schon.
Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 60000 Euro je Wohneinheit, das sind bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung schon 120000 Euro. Das heißt, daß hier eine Fördersumme von 48000 Euro möglich ist. Das gilt auch inclusive der sogenannten Umfeldmaßnahmen, also Nebenleistungen wie zum Beispiel die Umrüstung auf Fußbodenheizung im ganzen Haus, mit Estrich, Bodenbelag und Demontage der Heizkörper!
Also, worauf warten?
Sprechen Sie uns an! Wir führen die Antragstellung für Sie durch. Diese muß vor Beginn der Maßnahme erfolgen.